FAQ

Die Anzahl der benötigten Zählschiedsrichter für eine Saison ist in §9 I Spielordnung geregelt.

Beispiel

Der Verein X meldet folgende Mannschaften für die anstehende Saison:

  • Senioren Landesliga (2 Zählschiedsrichter)
  • Senioren Kreisliga (1 Zählschiedsrichter)
  • Frauen Kreisklasse (1 Zählschiedsrichter)
  • A-Junioren Kreisliga (1 Zählschiedsrichter)
  • A-Juniorinnen Kreisliga (1 Zählschiedsrichter)
  • B-Junioren Landesliga (1 Zählschiedsrichter)
  • B-Junioren Kreisliga (kein Zählschiedsrichter notwendig)
  • C-Junioren Oberliga (1 Zählschiedsrichter)

Der Verein X benötigt 8 Zählschiedsrichter für die anstehende Saison.

(Hinweis: Bei Spielgemeinschaften muss die federführende Mannschaft den Zählschiedsrichter stellen.)

Im Kreisfußballverband Rendsburg-Eckernförde findet 1x pro Jahr ein Anwärterlehrgang statt.

Genauere Informationen erhalten Sie vom Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses Phillip-Christopher Otte (E-Mail: pc.otte@kfv-rd-eck.de) oder dem Ansprechpartner für Lehrarbeit/Lehrwesen des Ausschusses Jan-Christian Meyer (jc.meyer@kfv-rd-eck.de).

Des Weiteren werden alle Vereine vorab vom Kreisschiedsrichterausschuss über einen anstehenden Anwärterlehrgang informiert. Wenden Sie sich bei Interesse gerne an Ihren Vereinsvorsitzenden oder Funktionär.

(Hinweis: Es ist auch möglich, zu einem anderen Zeitpunkt den Anwärterlehrgang bei einem anderen Fußballkreis zu absolvieren.)

Grundsätzlich stellen die Vereine die Grundausstattung (Trikots, Zubehör etc.) und unterstützen die Schiedsrichter im weiteren Verlauf ihrer Karriere. Jedoch ist die materielle Unterstützung von Verein zu Verein unterschiedlich ausgeprägt.

Der Kreisfußballverband Rendsburg-Eckernförde ist für die Ausstattung der Schiedsrichter nicht verantwortlich.

Sachliche Kritik und Anregungen können beim Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses Phillip-Christopher Otte (E-Mail: pc.otte@kfv-rd-eck.de) geäußert werden.

Schiedsrichter können bei den jeweiligen Ansetzern der Spielklassen angefordert werden:

  • Ansetzer für Senioren auf Kreisebene und der Schiedsrichterassistenten (Verbands- und Kreisliga): Thomas Schwarzer (E-Mail: schwarzer@kfv-rd-eck.de)
  • Ansetzer der Frauen Verbandsliga; Kreisliga; Kreisklasse A und Jugend Verbandslia D-Jgd.; Kreis A-,B-,C-,D-Junioren; sowie Juniorinnen B-,C-,D-, Oberliga abwärts: Jesper Rieckmann (E-Mail: rieckmann@kfv-rd-eck.de)

Der Spielbericht muss vom Heimverein mindestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn dem Schiedsrichter vorgelegt werden. Wurde der Spielbericht dann noch nicht vorgelegt, sollte der Schiedsrichter den Heimverein darauf hinweisen, dass dieser benötigt wird und das Spiel erst nach Vorlage des Spielberichts beginnen kann.

Nein, dies ist nicht möglich.

Der Kreisschiedsrichterausschuss freut sich über jede Person, die sich für das Schiedsrichterwesen interessiert.

Um aktiv als Schiedsrichter bei offiziellen Spielen fungieren zu können, ist jedoch eine Vereinsmitgliedschaft in ein Fußballverein notwendig.

Wie ist es im Erwachsenenbereich?

Im Erwachsenenbereich hat die Gastmannschaft ihre Kleidung zu wechseln.

Wie ist es im Jugendbereich?

Im Jugendbereich hat die Heimmannschaft ihre Kleidung zu wechseln.

(siehe Durchführungsbestimmungen)

Die Entscheidungen über Auf- und Abstiege trifft im Kreisfußballverband Rendsburg-Eckernförde der Kreisschiedsrichterausschuss.

Als Entscheidungskriterien dienen die erhaltenen Noten aus Spielbeobachtungen sowie die Eindrücke, die der Schiedsrichter bei Lehrgängen und anderen Veranstaltungen abgegeben hat.

Möchte ein Schiedsrichter in der Kreisklasse A oder höher eingesetzt werden, müssen eine Laufprüfung sowie ein Regeltest erfolgreich absolviert werden.